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Zeugenentschädigung

Jede vom Gericht geladene Zeugin und jeder vom Gericht geladene Zeuge hat einen Anspruch auf Entschädigung im Rahmen der Bestimmungen des Justizvergütungsgesetzes und Justizentschädigungsgesetzes.

Die Entschädigung wird nur auf Antrag gewährt.

Antrag auf Entschädigung Zeugen in Bremen (pdf, 1.1 MB)
Antrag auf Entschädigung Zeugen in Bremerhaven (pdf, 1.1 MB)

Bescheinigung über Verdienstausfall (pdf, 79.7 KB)