In Bremen gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keinen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe:
§ 12 BerHG (Beratungshilfegesetz)
Sonderregelung für Bremen, Hamburg und Berlin
(1) In den Ländern Bremen und Hamburg tritt die eingeführte öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe nach diesem Gesetz, wenn und soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt.
(2) ...
Eine Regelung durch Landesrecht ist nicht gegeben.
Sollten Sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an die Arbeitnehmerkammer in Bremen oder nutzen sie die kostenlose Rechtsberatung des bremischen Anwaltsvereins.