Zum 1. Januar 2022 sind die gesetzlichen Regelungen für das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen worden.
Öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen können künftig das eBO nutzen, um elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen. Die Kommunikation über das eBO stellt einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg zur Justiz dar.
Der für das eBO vorgeschriebene Identifizierungsprozess sowie die Freischaltung erfolgen für Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen ausschließlich durch die Justiz.
Um einen Termin für den Identifizierungs- und Freischaltungsprozess zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an die Präsidialgeschäftsstelle des Landgerichts Bremen unter office@landgericht.bremen.de