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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.landgericht.bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Landgerichts Bremen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit durch das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines evaluiert.

Eine Evaluierung des Baukastens erfolgte im September 2022 durch ein zertifiziertes Prüfinstitut und anschließend nur bei funktionalen Neuerungen der Module.

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung des KOGIS-Baukastens sind die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit wenigen Ausnahmen erfüllt. Die Beseitigung von neu identifizierten Barrieren wird unverzüglich veranlasst oder durch Alternativen ergänzt.

Die redaktionellen Inhalte wurden im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

  • Die zur Verfügung gestellten PDF-Dateien sind in der Regel zugänglich. Sollten Sie ein unzugängliches PDF aufrufen, so melden Sie uns bitte die URL, damit wir es anpassen können.
  • Die zur Verfügung gestellten Bilder haben in der Regel Alternativtexte. Sollten Sie ein Bild aufrufen, was keinen Alternativtext hat, so melden Sie uns bitte die URL, damit wir es anpassen können.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 26. Februar 2020 erstellt und am 01. November 2024 aktualisiert.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:

Frau Julia Werkner

Redakteurin des Internetauftritts

Landgericht Bremen
Domsheide 16
28195 Bremen

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.