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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.landgericht.bremen.de veröffentlichten Webauftritt des Landgerichts Bremen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit durch das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines evaluiert.

Eine Evaluierung des Baukastens erfolgte im September 2022 durch ein zertifiziertes Prüfinstitut und anschließend nur bei funktionalen Neuerungen der Module.

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung des KOGIS-Baukastens sind die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit wenigen Ausnahmen erfüllt. Die Beseitigung von neu identifizierten Barrieren wird unverzüglich veranlasst oder durch Alternativen ergänzt.

Die redaktionellen Inhalte wurden im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

  • Die zur Verfügung gestellten PDF-Dateien sind in der Regel zugänglich. Sollten Sie ein unzugängliches PDF aufrufen, so melden Sie uns bitte die URL, damit wir es anpassen können.
  • Die zur Verfügung gestellten Bilder haben in der Regel Alternativtexte. Sollten Sie ein Bild aufrufen, was keinen Alternativtext hat, so melden Sie uns bitte die URL, damit wir es anpassen können.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 26. Februar 2020 erstellt und am 02. Mai 2024 aktualisiert.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:

Frau Julia Werkner

Redakteurin des Internetauftritts

Landgericht Bremen
Domsheide 16
28195 Bremen

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Die Dokumente und insbesondere PDF-Dateien des Internetauftritts werden in der Regel barrierefrei angeboten. Davon ausgenommen sind Dokumente und PDF-Dateien, die uns von anderen Dienststellen und Behörden zur Verfügung gestellt wurden und ein Zusatzangebot darstellen beziehungsweise deren Inhalt auch als HTML-Alternative zur Verfügung steht.

Im Internetauftritt wurde eine korrekte semantische Struktur umgesetzt. Es werden durchgängig Überschriften verwendet, um die Seiten zu unterteilen und besser zu strukturieren. Wir haben den Links beschreibende Namen beigefügt, sodass verständlich ist, welche Funktion sie haben. Wir haben versteckte Texte hinzugefügt, um Ihnen mitzuteilen, wenn ein Link ein neues Fenster oder eine neue Registerkarte in Ihrem Browser öffnet.

Aus technischen Gründen werden Überschriften der Stufe 6 in der rechten Seitenspalte eingesetzt. Sie sind damit nicht korrekt verschachtelt.

Die Seite Inhaltsübersicht, erreichbar über die untere Fussnavigationsleiste, enthält die Übersicht aller Inhaltsseiten des Internetauftritts. Mit einem Klick auf die abgebildeten Verlinkungen gelangen Sie direkt zur jeweiligen Seite.

Der Internetauftritt ist für unterschiedliche Auflösungen gleichermaßen optimiert und stellt für Mobilgeräte eine eigene optimierte Darstellung bereit.

Unsere Internetseiten lassen sich alternativ ausschließlich mit der Tastatur bedienen. Verwenden Sie folgende Tasten:

  • Um ein Kontrollfeld zu wählen/abzuwählen, verwenden Sie die Leertaste.
  • Um sich zwischen Links vorwärts zu bewegen, verwenden Sie die Tabulatortaste.
  • Um sich zwischen Links rückwärts zu bewegen, verwenden Sie gleichzeitig die Umschalt- mit der Tabulatortaste.
  • Um einen Schaltflächenbefehl auszuführen, wählen Sie die Schaltfläche und betätigen die Eingabetaste.

Zum Öffnen der angebotenen PDF-Dokumente benötigen Sie einen PDF-Reader. Dieses Programm können Sie beispielsweise auf folgenden Seiten kostenlos herunterladen:

Um die Darstellungsgröße zu verändern, halten Sie die Taste "Strg" gedrückt und bewegen das Scrollrad auf der Maus oder halten Sie die Taste "Strg" gedrückt und verwenden die "Plus"-Taste zum Vergrößern oder die "Minus"-Taste zum Verkleinern.

Alternativ können Sie die Schriftgröße über die Browsereinstellungen verändern.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie in der Hilfe zu Ihrem Browser.

Die Volltextsuche finden Sie rechts oben oberhalb der roten Menüleiste. Ein paar Suchtipps:

  • Umlaute (ö, ä, ü) werden erkannt
  • Wenn Sie mehr als einen Suchbegriff eintragen, werden diese "Und"-verknüpft
  • Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden
  • Nach der Eingabe von wenigstens vier Zeichen werden Ihnen passende Vorschläge zu ihrer Eingabe angeboten
  • Nach einer erfolgreichen Suche können Sie die Ergebnismenge durch Einschränkung durch unterschiedliche Filter einschränken
  • Nach einer erfolgreichen Suche können Sie sich weitere Ergebnisse auf anderen Internetauftritten der Bremischen Verwaltung ansehen
  • Um eine zusammenhängende Wortgruppe zu suchen, setzen Sie Ausdrücke oder Namen in Anführungszeichen: "KoGIs Bremen"

Die Onlineformulare sind technisch barrierefrei erstellt worden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Fähigkeit, Anfragen oder Anträge zu stellen, Inhaltssuchen durchzuführen und Interaktionen auszuführen, nicht eingeschränkt sind.

Wir haben allen informativen Bildern (und Bildern von Texten) beschreibende Alternativtexte hinzugefügt und alle rein dekorativen Bilder (wie beispielsweise die Hintergrundbilder) mit einem Null-Alternativtext-Marker versehen, sodass erkenntlich wird, dass keine Alternativtexte vorhanden sind.

In dem eingebetteten Player werden unterschiedliche Formate wie .mpeg2 und .mp4 direkt abgespielt. Über die entsprechende Schaltfläche des Players können Sie vorhandene Untertitel ein- und ausblenden.

Immer mehr Browser bieten integrierte Vorlese-Funktionen, die Ihnen die Seite laut vorliest. Im Microsoft Edge können Sie sich den Inhalt mit der Tastenkombination STRG+Umschalttaste+U vorlesen lassen.

Außerdem gibt es auf manchen Unterseiten einen Lesemodus, den plastischen Reader. Dieser wird durch ein Buchsymbol am Ende der Adresszeile im Browser angezeigt. Klicken Sie auf das Buch, dann erhalten Sie eine andere Ansicht des Hauptinhalts der Seite. Jetzt können Sie sich diesen Inhalt vorlesen lassen. Man kann auch über das Drücken der F9 Taste auf der Tastatur in und aus dem Lesemodus wechseln.