Die Rechtsantragstelle ist von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Die Antragsaufnahme erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache. Termine können telefonisch unter 0421 361-58660 oder unter 0421 361-62470 vereinbart werden.
In der Rechtsantragsstelle können Bürger: innen Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Landgericht abzugeben sind und für die kein Anwaltszwang besteht, aufnehmen lassen. Dies können unter anderem Rechtsbeschwerden nach dem Strafvollzugsgesetz und Berufungen und Revisionen in Strafsachen sein.
Die Aufgaben der Rechtsantragstelle werden nach § 24 RPflG in aller Regel von Rechtspfleger:innen wahrgenommen.
Eine Antragsaufnahme erfolgt ausschließlich in eiligen und fristgebundenen Angelegenheiten.
Diese sind:
Wenn Sie einen Antrag oder eine Erklärung zu Protokoll geben wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Die Beschäftigten des Gerichts und der Rechtsantragsstelle sind kraft Gesetzes nicht berechtigt, eine rechtliche Beratung durchzuführen.
Die Rechtspfleger: innen geben Ihnen Formulierungshilfen und achten darauf, dass Form und Fristen eingehalten werden.
Sollten Sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an die Arbeitnehmerkammer in Bremen oder nutzen sie die kostenlose Rechtsberatung des bremischen Anwaltsvereins.