Zu den Aufgaben der Verwaltungsabteilung gehören insbesondere:
Das Landgericht ist zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Weitere Informationen zu Apostillen und Legalisationen finden Sie hier
Die Präsidentin des Landgerichts Bremen hat im Rahmen der Justizverwaltung hinsichtlich der Notarinnen und Notare in Bremen die Aufgabe, die gesetzesmäßige Amtsausführung der Notar:innen, insbesondere durch regelmäßige Überprüfungen, zu überwachen.
Außerdem nimmt das Landgericht Dienstaufsichts- und Kostenbeschwerden gegen Notar:innen entgegen und bescheidet diese.
Falls Sie eine Notarin oder einen Notar suchen, nutzen Sie bitte die Online-Auskunft/ Suche der Bundesnotarkammer. Eine Empfehlung insoweit durch die Beschäftigten des Landgerichts kann nicht erfolgen.
Ansprechpartner für Notarangelegenheiten: