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Im Mai 2008 wurde beim Landgericht Bremen erstmalig für die rechtshängigen Verfahren als zusätzliche Möglichkeit der Streitbeilegung die gerichtsnahe Mediation angeboten.
Seit dem 01.01.2013 setzt das Landgericht Bremen mit dem nunmehr gesetzlich in § 278 Abs. 5 ZPO geregelten Güterichtermodell diese bewährte Form der Streitschlichtung fort. Hierfür gilt:
Anders als gelegentlich angenommen, ist die Mediation auch nicht auf Rechtsstreitigkeiten mit erb-, familien- oder nachbarrechtlichen Bezügen beschränkt. Vielmehr sind die bei uns praktizierten Mediationen mit einer Dauer von wenigen Stunden in allen Teilbereichen des Zivil-, Wirtschafts- und Handelsrechts nachgefragt und helfen den Parteien, ihre rechtshängigen Rechtsstreitigkeiten zeitnah, kostengünstig und unter Einbeziehung eines größtmöglichen Interessensausgleichs zu lösen. Nicht selten konnten komplexe Übereinkünfte der Parteien auch unter Beteiligung von außen stehenden Dritten erzielt werden, tiefer gehende Konflikte gelöst und dauerhafte Beziehungen der Parteien auf eine neue einvernehmliche Grundlage gestellt werden. Die positiven Rückmeldungen der Anwaltschaft und der Rechtsuchenden und eine Erfolgsquote von 2/3 verdeutlichen, dass dieses Angebot der einvernehmlichen Konfliktbeilegung aus dem gerichtlichen Alltag nicht mehr wegzudenken ist.