Ein Praktikum beim Landgericht Bremen gibt erste Einblicke in die betrieblichen Zusammenhänge eines Gerichtes. Dabei werden den Schüler:innen die Berufe der Justizwachtmeister:innen, Justizfachangestellten, Gerichtsvollzieher:innen, Rechtspfleger:innen und Richter:innen vorgestellt. Außerdem erhalten die Schüler:innen die Gelegenheit, an Verhandlungen im Straf- und Zivilbereich teilzunehmen.
Die Schüler:innen können durch ein Praktikum eine persönliche Orientierung für Ihren späteren Berufsweg gewinnen.
Die Voraussetzung für ein Schülerpraktikum beim Landgericht Bremen ist, dass Sie mindestens 16 Jahre alt sind und/oder die 10. Klasse besuchen.
Sollte diese Voraussetzung erfüllt werden, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Die Bewerbung senden Sie bitte an: office@landgericht.bremen.de
Hinweis:
Die Bewerbungsunterlagen bitte in PDF-Format beifügen.
Unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen in anderweitigen Formaten werden nicht berücksichtigt!
Bewerbungen und Anfragen richten Sie bitte an
Verschwiegenheit während und nach dem Praktikum
Zu Beginn des Praktikums werden die Schüler:innen nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet, die Verschwiegenheitspflicht einzuhalten.
Arbeits- und Pausenzeiten
Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den Vorgaben der Schule und ggfs. nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Das JArbSchG sieht folgendes vor:
Gemäß § 7 JArbSchG darf die Arbeitszeit nicht mehr als 7 Stunden/Tag bzw. 35 Stunden/Woche betragen.
Gemäß § 11 JArbSchG müssen die Ruhepausen mindestens betragen:
30 Min. bei einer täglichen Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden
60 Min. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
Die Schüler:innen bekommen nach der Zusage die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners mitgeteilt und können mit diesem dann die jeweiligen Arbeits- und Pausenzeiten absprechen.
Versicherung während des Praktikums
Für die Dauer des Praktikums unterliegen die Schüler:innen der gesetzlichen Unfallversicherung.